Im Rahmen der laufenden Wartung der UStR 2000 wurde insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) aufgenommen sowie Änderungen durch das AbgÄG 2016, BGBl I Nr 2016/117 hinsichtlich Leistungen iZm Grundstücken eingearbeitet und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen. Im ersten Teil werden ausgewählte Kapitel, insb Änderungen iZm steuerbefreiten Leistungen, näher dargestellt und erläutert.