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MLI tritt am 1. 7. 2018 in Kraft

Info aktuellInternationales SteuerrechtBearbeiterin: Mag. Sabine SadloÖStZ 2018/324ÖStZ 2018, 214 Heft 8 v. 22.5.2018

Das mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (kurz: "MLI") tritt gemäß seinem Art 34 Abs 1 am 1. 7. 2018 in Kraft. Aus der Sicht der von Österreich für den Geltungsbereich dieses Abkommens notifizierten DBA ist zu bemerken, dass neben Österreich, welches als erster Staat das MLI ratifiziert hat, auch Polen und Slowenien zu jenen fünf Mitgliedstaaten zählen, deren Ratifikation für das Inkrafttreten maßgeblich war. Die DBA mit Polen und Slowenien treten daher in ihrer durch das MLI modifizierten Form ebenfalls mit 1. 7. 2018 in Kraft. Die Änderungen werden für Abzugssteuern ab dem Kalenderjahr 2019 und für veranlagte Steuern für Österreich aufgrund der von Österreich gemäß Art 35 Abs 3 MLI gewählten Fakultativbestimmung ab dem Veranlagungsjahr 2020 Wirksamkeit erlangen.

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