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Auslandszahlungen: Ausnahmen von der Mitteilungsverpflichtung gemäß § 109b EStG

Steuerrecht aktuellStB Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA/StB Dr. Erik Pinetz, LL.M. MScÖStZ 2018/325ÖStZ 2018, 215 Heft 8 v. 22.5.2018

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 201011 BGBl I 2010/105. wurde in § 109b EStG bezüglich bestimmter Zahlungen in das Ausland eine grundsätzliche Verpflichtung zur gesonderten Mitteilung an die zuständige Abgabenbehörde normiert. Im nachfolgenden Beitrag sollen die gesetzlichen Ausnahmetatbestände von dieser Meldungsverpflichtung näher analysiert werden.

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