Die Auslegung der Hauptwohnsitzbefreiung bei privaten Liegenschaftsveräußerungen (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG) sei noch nicht abgeschlossen: Dies haben die VwGH-Erkenntnisse zur Maximalgröße eines Hauptwohnsitzes und der Notwendigkeit von Toleranzfristen eindrucksvoll gezeigt. Bislang ungeklärt sei, inwieweit eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (OG/KG) die Hauptwohnsitzbefreiung geltend machen könne.