Der Fortbestand von Verlustvorträgen auf Ebene der übertragenden wie auch übernehmenden Körperschaft iRd UmgrStG sei von großer Bedeutung. Umgründungen auf einen unterjährigen Stichtag würden dabei immer wieder zahlreiche Zweifelsfragen aufwerfen. Auf Ebene übernehmender Körperschaften komme es mitunter zu uneinheitlichen Ergebnissen.