Mit der zunehmenden Anzahl an Kryptowährungen stieg auch die Anzahl an technologischen Dienstleistern, die Rechenleistungen (Hashleistung) zur Erstellung von diversen Kryptowährungen anbieten. Der Beitrag beschäftigt sich mit den ertrag- sowie umsatzsteuerlichen Abgrenzungsfragen sowohl aus Sicht des Leistungsempfängers (Miner) als auch aus Sicht des Leistungserbringers eines derartigen Geschäftsmodells.