Der Gesetzgeber habe im vergangenen Sommer eine "Neuauflage" der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG) in Form des Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetzes 2017 (MiFiGG 2017) beschlossen und die diesbezüglichen ertragsteuerlichen Regelungen novelliert. Im Zuge dessen wurden Bedingungen normiert, unter welchen die MiFiG selbst sowie ihre Investoren steuerliche Begünstigungen erlangen können. Diese werden überblicksartig aufgezeigt. In einer Analyse der Anwendungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich jedoch gewisse Zweifelsfragen und Problembereiche, von welchen im Rahmen des Beitrags einige aufgezeigt und kritisch diskutiert werden.