Würden Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagert und ginge dadurch das Besteuerungsrecht der Republik Ö verloren, löse dies in der Regel einen Wegzugsbesteuerungstatbestand aus.
Würden Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagert und ginge dadurch das Besteuerungsrecht der Republik Ö verloren, löse dies in der Regel einen Wegzugsbesteuerungstatbestand aus.