Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 und die von diesem abgeleitete KSW-GWPRL 2017 setzen die sich aus der 4. Geldwäsche-RL ergebenden Geldwäschepräventionspflichten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer um. Änderungen zur bisherigen Rechtslage gebe es dabei in fast allen Teilbereichen. Der Beitrag stellt vier besonders stark von Änderungen betroffene Gebiete dar: den autonomen Geldwäschebegriff des WTBG 2017, den neuen Bezugspunkt der Meldepflichten, die Hinweisgebersysteme und die Verwaltungsstrafen.