Voraussetzung für einen Wohnsitz gemäß den Abgabenvorschriften sei das Innehaben einer Wohnung. Nach Ansicht des BFG müsse die Wohnung jährlich durch mehrere Wochen auch tatsächlich benutzt werden und einen gewissen Mindeststandard aufweisen.
Voraussetzung für einen Wohnsitz gemäß den Abgabenvorschriften sei das Innehaben einer Wohnung. Nach Ansicht des BFG müsse die Wohnung jährlich durch mehrere Wochen auch tatsächlich benutzt werden und einen gewissen Mindeststandard aufweisen.