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Rechtsfortbildung durch das BFG - Vorlageantrag als Vorhalt gegenüber dem Finanz-/Zollamt (Kotschnigg, BFGjournal 1/2018, S. 38)

Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/209ÖStZ 2018, 138 Heft 5 v. 11.4.2018

Das BFG habe zwei Klarstellungen getroffen: Das Gebot, sich mit dem Tatsachen- und Beweisvorbringen zu beschäftigen, betreffe auch das Finanz-/Zollamt. Bleibe ein im Vorlageantrag erstattetes Vorbringen unwidersprochen, gehe es zulasten der Behörde. Dasselbe gelte für den Einschreiter in Bezug auf den Vorlagebericht: Bringt er Neues, sollte sich der Beschwerdeführer damit beschäftigen.

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