Mit der Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL wurden die Vorschriften zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Kredit- und Finanzinstitute erstmals übersichtlich in einem eigenen Gesetz, dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), zusammengefasst. Weiters wurde ein wichtiger Teilbereich der 4. Geldwäsche-RL mit einem besonderen Gesetz, dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), umgesetzt. Die Autoren beleuchten wichtige ausgewählte Aspekte der 4. Geldwäsche-RL und deren