Eine nicht unbeträchtliche Anzahl inländischer Vereine sei unternehmerisch tätig, aber nicht steuerlich erfasst. Eine der Ursachen für die mangelnde steuerliche Erfassung sei der Umstand, dass Vereine die Rechtsansicht vertreten, aufgrund ihres gemeinnützigen Zwecks bestünde für sie keine Steuerpflicht. Rückt ein solcher Verein ins Blickfeld der Finanzbehörden, stelle sich diese Auffassung des Öfteren als Rechtsirrtum mit existenziellen finanziellen Folgen heraus.