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Zur Zuständigkeitsfrage des BFG bei fehlender Beschwerdevorentscheidung (Urban-Kompek, SWK 3/2018, S. 97)

Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/206ÖStZ 2018, 138 Heft 5 v. 11.4.2018

Seit 1. 1. 2014 seien grundsätzlich verpflichtende Beschwerdevorentscheidungen (BVE) durch die Abgabenbehörden vorgesehen, ehe das BFG im Rechtsmittelverfahren zuständig sei. In der Praxis problematisch erweise sich der Fall, dass keine BVE erlassen wird und es dennoch zur Beschwerdevorlage komme.

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