In zivilrechtlicher Betrachtung manifestiere sich die Entgeltlichkeit von Darlehen und Kredit in den Komponenten der Zurverfügungstellung von Geldmittel einerseits sowie andererseits in der die Darlehens- respektive Kreditnehmer treffenden Verpflichtung zur Leistung vertraglich bedungener Zinsen. Da sich im Bereich des Steuerrechts sowohl Abgabengläubiger als auch Abgabenschuldner in gesetzlich umrissenen Konstellationen gleichsam in der Rolle eines Kreditgebers des allgemeinen Wirtschaftslebens "wiederfinden", sollen die in der Bundesabgabenordnung (BAO) normierten Verzinsungsvorschriften, sprich die Erläuterung der Rechtsinstitute Anspruchszinsen, Beschwerdezinsen, Stundungszinsen sowie Aussetzungszinsen den Gegenstand des Beitrages bilden.