Mit dem am 15. 1. 2018 in Kraft tretenden WiEReG würden alle praxisrelevanten ö Rechtsträger dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein zentrales Register zu melden. Die Meldungen hätten, sofern keine Befreiung von der Meldepflicht anwendbar ist, bis 1. 6. 2018 zu erfolgen. Im Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt.