Mit dem WiEReG werde ein zentrales Register eingerichtet, in welches bis 1. 6. 2018 die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen einzutragen seien. Aufgrund empfindlicher Strafen bei Missachtung der einschlägigen Bestimmungen sei in der Praxis besondere Vorsicht geboten.