Coworking und Shared Office Services erfreuen sich in der beruflichen Praxis einer immer größer werdenden Beliebtheit. Soweit ersichtlich, wurde dieses Thema hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung aber noch nicht behandelt. Denkmöglich wären neben dem Vorliegen einer Grundstücksleistung auch gemischte Verträge (Leistungen) oder auch eine eigenständige Dienstleistung. Der Beitrag nimmt sich - auch unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH Judikatur - des Themas an und liefert einen praktikablen Lösungsweg.