Das BFG hatte zu beurteilen, ob der Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die Anschaffungskosten von für das Unternehmen erworbene Pkw mit ausschließlichem Elektroantrieb, deren Anschaffungskosten 80.000 € übersteigen, im Widerspruch zu unionsrechtlichen Vorgaben steht.