Der Beitrag behandelt die Vorgeschichte (sechs Fassungen des § 304 BAO) der neuerlichen (dritten) Aufhebung des § 304 BAO durch den VfGH (22. 11. 2017, G 131/2017, G 286/2017) sowie die diesbezügliche Reaktion des Gesetzgebers im JStG 2018, somit den neuen § 304 BAO und die Neufassung des § 209a Abs 2 BAO.