Während langer Feststellungsverfahren könnten abgeleitete Bescheide wegen Verfristung oder Verjährung nicht mehr angepasst werden. Der VfGH habe diese Schwachstellen erkannt. Der VwGH sehe die Lösung darin, unbegründete Rechtsbehelfe zu erheben. Es bestehe die Gefahr doppelter Besteuerung. Die Neuregelung durch das JStG 2018 vermöge das Problem nicht zu lösen.