Seit dem 25. 5. 2018 sei die DSGVO anzuwenden. Infolge der Anwendbarkeit der DSGVO sei auf nationaler Ebene ein Regelungsbedarf entstanden, der sich nicht in der Änderung des Datenschutzgesetzes erschöpfe, sondern zu zahlreichen materienspezifischen Sonderregelungen bzw Anpassungen geführt habe. Auch die Bundesabgabenordung (BAO) habe geändert
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