Die RV zum JStG 2018 wurde am 4. 7. 2018 im Plenum des Nationalrats samt Abänderungsantrag beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 11. 7. 2018 mehrheitlich zugestimmt. Entsprechend der Ankündigung im Regierungsprogramm 2017-2022 solle es zukünftig nur noch einmal jährlich ein JStG geben statt wie bisher mehrere Abgabengesetze pro Jahr. Mit dem beschlossenen JStG 2018 würden erste im Regierungsprogramm angekündigte Maßnahmen umgesetzt, vor allem aber auch aufgrund der Anti-BEPS-Richtlinie notwendige Anpassungen vorgenommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über eine Reihe zentraler Änderungen.