Seit 1. 9. 2017 laufe ein wissenschaftlicher Versuch, im Rahmen dessen alkoholauffälligen Lenkern als Alternative zur Entziehung der Lenkberechtigung ermöglicht werde, ein Programm mit Wegfahrsperren zu durchlaufen. Da viele Lenker beruflich auf ihre Lenkberechtigung angewiesen sind, werde sich bald die Frage stellen, wie die Kosten der Maßnahme steuerlich zu behandeln sind.