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Zur Trennung von Gebäude und Grund und Boden bei Einbringungen nach dem JStG 2018 (Stanek, taxlex 7-8/2018, S. 232)

Artikelrundschau Juli 2018 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/709ÖStZ 2018, 555 Heft 18 v. 3.10.2018

In seiner E Ro 2015/15/0034 v 1. 6. 2017 verneinte der VwGH die Trennung eines Gebäudes vom Grund und Boden, wenn der diese Trennung herbeiführende Baurechtsvertrag am Tage des Abschlusses des Einbringungsvertrags noch nicht im Grundbuch eingetragen war. Die hL und die Finanzverwaltung in Rz 694a UmgrStR gingen bisher davon aus, dass der Abschluss eines Baurechtsvertrags gleichzeitig mit dem Einbringungsvertrag für eine Trennung für Zwecke des Umgründungssteuergesetzes ausreichend ist. Nun erfolgte eine gesetzliche Klarstellung durch das JStG 2018 nach § 16 Abs 5 Z 5 UmgrStG.

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