Die Anti-BEPS-Richtlinie habe sich den Kampf gegen aggressive Steuerplanungsmodelle und künstliche Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zum Ziel gesetzt. Letztlich solle die Besteuerung der Gewinne grenzüberschreitend tätiger Unternehmen am Ort der Gewinnerwirtschaftung sichergestellt werden. Zu diesem Zweck sehe sie ua die verpflichtende Einführung von CFC-Bestimmungen für beherrschte ausländische Unternehmen bis spätestens 1. 1. 2019 vor, die letztlich zu einer Einkünftezurechnung zu einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft führen und dort der Besteuerung unterliegen. In Umsetzung der Art 7 und 8 der Anti-BEPS-RL sehe die RV zum JStG 2018 nunmehr die Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung vor, die zu einem signifikanten Paradigmenwechsel im ö Konzernsteuerrecht führe. Ziel dieses Beitrags sei die überblicksmäßige Darstellung der wesentlichen Anwendungsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung.