Der Gesetzgeber nehme Art 6 ATAD zum Anlass, um § 22 BAO zu novellieren. Er versuche dabei eine "Synthese" des Unionsrechts und der VwGH-Judikatur. Der Beitrag untersucht die Neuerungen, die sich daraus ergeben könnten.
Der Gesetzgeber nehme Art 6 ATAD zum Anlass, um § 22 BAO zu novellieren. Er versuche dabei eine "Synthese" des Unionsrechts und der VwGH-Judikatur. Der Beitrag untersucht die Neuerungen, die sich daraus ergeben könnten.