Im ersten Teil dieses Beitrags, erschienen in ÖStZ 2018/630, wurden die ertragsteuerlichen Konsequenzen bei der Veräußerung einer mit einem typischen Fruchtgenuss belasteten Immobilie im privaten Bereich erörtert. Im Nachfolgenden wird jene Fallkonstellation diskutiert, in der die Liegenschaft mit einem atypischen ("erweiterten") Fruchtgenussrecht belastet ist.