Gem der in § 17 Abs 4 EStG enthaltenen Verordnungsermächtigung räumt der Gesetzgeber dem BMF das Recht ein, Durchschnittssätze für die Ermittlung von Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung von bestimmten Gruppen von Steuerpflichtigen aufzustellen. Diese Verordnung wurde - nachdem sie seit dem Jahr 1990 unverändert bestanden hatte - nun zum zweiten Mal in diesem Jahr geändert.