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Verordnung betreffend die Gewinnermittlung von nichtbuchführenden Gewerbetreibenden neuerlich geändert

Info aktuellBGBlÖStZ 2018/681ÖStZ 2018, 532 Heft 18 v. 3.10.2018

Gem der in § 17 Abs 4 EStG enthaltenen Verordnungsermächtigung räumt der Gesetzgeber dem BMF das Recht ein, Durchschnittssätze für die Ermittlung von Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung von bestimmten Gruppen von Steuerpflichtigen aufzustellen. Diese Verordnung wurde - nachdem sie seit dem Jahr 1990 unverändert bestanden hatte - nun zum zweiten Mal in diesem Jahr geändert.

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