Mit dem BBG 2011 wurde die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundlegend umgestaltet. Mit dieser Reform seien viele Problemstellungen einer gesetzlichen Regelung zugeführt und beseitigt worden. Die im Anwendungsbereich der KESt "alt" verbleibenden Rechtsfragen würden noch fallweise durch die Gerichte beantwortet, könnten aber große Auswirkungen haben.