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Lohnnebenkosten bei privater Kfz-Nutzung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers (Herger, SWK 16/2018, S. 718)

Artikelrundschau Mai 2018Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/622ÖStZ 2018, 493 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Die ursprünglich im Salzburger Steuerdialog 2014 vertretene Rechtsansicht, wonach für die Nutzung des Firmen-Kfz durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer die gesamten Kfz-Kosten als Bemessungsgrundlage für die Lohnnebenkosten angesetzt werden können, führe zu einem überschießenden und unsachgemäßen Ergebnis. Daher könne nur der auf die Privatnutzung entfallende Anteil der Kfz-Kosten den Lohnnebenkosten unterworfen werden.

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