Die Autoren erörtern, ob das dem VwGH unterstellte Verständnis, wonach sich ein marktüblich agierender Immobilieninvestor nur für den nachhaltig erzielbaren Mietertrag des zur Vermietung geschaffenen Einfamilienhaus- oder Luxusvillengrundstücks interessiere und nicht auch für dessen Wertsteigerung, Auswirkung auf die abstrakte Renditeberechnung habe, welche bei Nichtvorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes anzustellen sei. Sie gehen auch der Frage nach, ob die Annahme einer wertsteigerungsbedingt gewinnbringenden Veräußerung bei zur Vermietung bestimmten Einfamilienhausgrundstücken/ Luxusvillengrundstücken realistisch ist.