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VwGH-Erkenntnis zur Zurückbehaltung von Grund und Boden weckt Zweifel an der Aufgabe der Einheitstheorie (Dziurdź, ÖStZ 2018/357, S. 247)

Artikelrundschau Mai 2018Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/601ÖStZ 2018, 491 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Nach Auffassung der Finanzverwaltung wurde durch die neue Grundstücksbesteuerung die bisherige Einheitstheorie aufgegeben: Grund und Boden und Gebäude seien zwei getrennte Wirtschaftsgüter, deren Wertschwankungen sich gegenseitig nicht ausgleichen. Die Aussagen in den EStR, die eine Aufgabe der Einheitstheorie schlicht als gegeben annehmen, seien mutig. Angesichts der Rechtsprechung bestünden Zweifel, ob der VwGH dieser Auffassung in allen Bereichen folgen werde.

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