Nach Auffassung der Finanzverwaltung wurde durch die neue Grundstücksbesteuerung die bisherige Einheitstheorie aufgegeben: Grund und Boden und Gebäude seien zwei getrennte Wirtschaftsgüter, deren Wertschwankungen sich gegenseitig nicht ausgleichen. Die Aussagen in den EStR, die eine Aufgabe der Einheitstheorie schlicht als gegeben annehmen, seien mutig. Angesichts der Rechtsprechung bestünden Zweifel, ob der VwGH dieser Auffassung in allen Bereichen folgen werde.