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Keine bestimmte Vertragsdauer bei der Vergebührung von Bestandverträgen? (Resch, SWK 17/2018, S. 787)

Artikelrundschau Mai 2018Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/600ÖStZ 2018, 491 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Der Gesetzgeber räume ausdrücklich ein, dass dem Gebührenschuldner das Erkennen der Gebührenpflicht nicht immer zugemutet werden könne. Mitunter habe auch ein Höchstgericht Probleme mit einer konsistenten Interpretation des Gebührengesetzes. Ein Beispiel sei die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Bestandverträge über Geschäftsräumlichkeiten. Die Diskrepanz zwischen Gesetzeswortlaut und Entscheidungspraxis sei bedenklich.

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