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Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Strobach/Fassl, RWZ 2018/36, S. 191)

Artikelrundschau Mai 2018(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/595ÖStZ 2018, 490 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Seit 15. 1. 2018 verpflichte das WiEReG Rechtsträger mit Sitz in Ö, ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und an ein neu geschaffenes Register über wirtschaftliche Eigentümer zu melden. Neben den Meldepflichten sehe das WiEReG bzw der Erlass des BMF zum WiEReG umfassende Sorgfaltspflichten vor. Während die erstmalige Meldung bis 1. 6. 2018 zu erbringen gewesen sei, habe das BMF eine Nachfrist für die Meldung bis 15. 8. 2018 eingeräumt.

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