Seit 15. 1. 2018 verpflichte das WiEReG Rechtsträger mit Sitz in Ö, ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und an ein neu geschaffenes Register über wirtschaftliche Eigentümer zu melden. Neben den Meldepflichten sehe das WiEReG bzw der Erlass des BMF zum WiEReG umfassende Sorgfaltspflichten vor. Während die erstmalige Meldung bis 1. 6. 2018 zu erbringen gewesen sei, habe das BMF eine Nachfrist für die Meldung bis 15. 8. 2018 eingeräumt.