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Zur geplanten Änderung des Missbrauchstatbestandes (Kirchmayr/Achatz, taxlex 6/2018, S. 169)

Artikelrundschau Mai 2018(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/596ÖStZ 2018, 490 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Im Jahressteuergesetz 2018 sei geplant, § 22 BAO grundlegend zu reformieren. Die Gesetzesmaterialien zum Begutachtungsentwurf nennen als Zielrichtungen: Die Definition des Missbrauchsbegriffes solle einerseits iSd bisherigen höchstgerichtlichen Judikatur präzisiert werden und andererseits den Vorgaben von Art 6 ATAD entsprechen. Die Autoren kommen im Editorial zum Ergebnis, dass Art 6 ATAD keine praktikable Regelung sei, weil sie letztendlich offen lasse, ob, wie viele und welche außersteuerlichen Gründe notwendig seien, um einen Missbrauch auszuschließen.

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