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Keine Wiederaufnahme bei mehrfach bestätigter Rechtsansicht durch vorangehende Außenprüfungen (Rzeszut/Predota, SWK 16/2018, S. 736)

Artikelrundschau Mai 2018(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/593ÖStZ 2018, 490 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Oftmals kommen Betriebsprüfer im Rahmen mehrerer Außenprüfungen zur selben rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts. Will eine spätere BP - trotz gleichbleibenden Sachverhalts - von dieser Rechtsansicht abgehen, sei eine Wiederaufnahme nach jüngster BFG-Rechtsprechung nicht ohne Weiteres zulässig, sondern verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

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