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Die begleitende Kontrolle im Überblick (Vock, RdW 2018/300, S. 384)

Artikelrundschau Mai 2018(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/591ÖStZ 2018, 490 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 finde das Institut der "begleitenden Kontrolle" als Alternative zur klassischen Außenprüfung Eingang in die BAO. Damit erhalte eine seit 2011 mit einigen Unternehmen erprobte und im Jahr 2016 evaluierte Praxis eine rechtliche Basis. Auf den Punkt gebracht bedeute "begleitende Kontrolle": Unternehmen, die sich in den letzten fünf Jahren als steuerlich zuverlässig erwiesen hätten, ein System der Selbstkontrolle etabliert hätten und die sich zu einer erhöhten Transparenz gegenüber der Finanzverwaltung bereit erklärten, erhielten im Gegenzug mehr Planungssicherheit in steuerlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihren Ressourceneinsatz, der bisher für die klassische Außenprüfung erforderlich wäre.

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