Mit dem Jahressteuergesetz 2018 finde das Institut der "begleitenden Kontrolle" als Alternative zur klassischen Außenprüfung Eingang in die BAO. Damit erhalte eine seit 2011 mit einigen Unternehmen erprobte und im Jahr 2016 evaluierte Praxis eine rechtliche Basis. Auf den Punkt gebracht bedeute "begleitende Kontrolle": Unternehmen, die sich in den letzten fünf Jahren als steuerlich zuverlässig erwiesen hätten, ein System der Selbstkontrolle etabliert hätten und die sich zu einer erhöhten Transparenz gegenüber der Finanzverwaltung bereit erklärten, erhielten im Gegenzug mehr Planungssicherheit in steuerlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihren Ressourceneinsatz, der bisher für die klassische Außenprüfung erforderlich wäre.