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§ 22 BAO (Missbrauch) neu (H. Hayden/T. Hayden, RdW 2018/299, S. 378)

Artikelrundschau Mai 2018(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/590ÖStZ 2018, 490 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Durch das Jahressteuergesetz 2018 werde der steuerliche Missbrauch modifiziert. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Ö den europarechtlichen Anforderungen der ATAD entspricht. Warum nicht bereits 2015 die gleichlautende Missbrauchsbestimmung der Mutter-Tochter-Richtlinie umgesetzt worden sei, sei nicht die einzig offene Frage. Der Beitrag stellt § 22 BAO dem europarechtlichen Missbrauchstatbestand (Art 6 ATAD) und dessen geplanter Umsetzung gegenüber.

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