Durch das Jahressteuergesetz 2018 werde der steuerliche Missbrauch modifiziert. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Ö den europarechtlichen Anforderungen der ATAD entspricht. Warum nicht bereits 2015 die gleichlautende Missbrauchsbestimmung der Mutter-Tochter-Richtlinie umgesetzt worden sei, sei nicht die einzig offene Frage. Der Beitrag stellt § 22 BAO dem europarechtlichen Missbrauchstatbestand (Art 6 ATAD) und dessen geplanter Umsetzung gegenüber.