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Unentgeltliche Mithilfe des Onkels beim Hausbau - keine Pflichtversicherung nach dem ASVG (Steiger, taxlex 5/2018, S. 161)

Artikelrundschau Mai 2018Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/575ÖStZ 2018, 452 Heft 13 und 14 v. 21.8.2018

In der Praxis komme es immer wieder vor, dass Angehörige bestimmte "Gefälligkeitsdienste" leisten. In der Praxis erfolge in solchen Fällen de facto nie eine Anmeldung bei der GKK. Das LVwG Niederösterreich (18. 10. 2017, LVwG-S-1639/001-2017) hat sich einen Fall angesehen, bei dem der Onkel unentgeltlich beim Hausbau ausgeholfen hat und nicht bei der GKK angemeldet wurde.

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