Ist eine Person bei der GKK als echter Dienstnehmer anzumelden, wenn diese auf einer Baustelle Arbeiten verrichtet und als Gegenleistung einen "Urlaubsaufenthalt" zugesagt bekommt? Mit dieser Frage hat sich der VwGH in der E 23. 10. 2017, Ra 2015/08/0135, beschäftigt.