vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Vertreterpauschalierung ist bis 2017 weiter anzuwenden (Ceipek, SWK 15/2018, S. 695)

Artikelrundschau Mai 2018Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/573ÖStZ 2018, 452 Heft 13 und 14 v. 21.8.2018

Der VfGH hat in § 4 der Stammfassung der VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (PauschVO) die Ausnahmebestimmung für Vertreter als gesetzwidrig aufgehoben. Sowohl die durch das Erkenntnis betroffene Stammfassung - mit Ausnahme des Anlassfalls - als auch die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Fassung seien bis einschließlich 2017 unverändert anzuwenden. Ab 2018 sei kraft einer Verordnungsänderung entsprechend der Entscheidung des VfGH vorzugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!