Die neue Ära für Transparenz im Bereich der Vermeidung von Steuerhinterziehung sowie zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sei spätestens mit dem Bankenpaket und dessen weitreichenden Meldeverpflichtungen für Finanzinstitute eingeläutet. Seit 15. 1. 2018 verpflichte das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) Rechtsträger mit Sitz in Ö, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein neu geschaffenes Register erstmals bis spätestens 1. 6. 2018 zu melden. Ein Blick auf § 5 WiEReG lasse erkennen, dass aufgrund eines breiten Spektrums an zu meldenden Daten umfassende Transparenz für wirtschaftliche Eigentümer von österreichischen Rechtsträgern geschaffen werde.