Die durch das Jahressteuergesetz 2018 im Wortlaut des § 22 BAO vorgenommenen Änderungen erwecken den Eindruck, dass sie sowohl von unionsrechtlichen Vorgaben als auch von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH inspiriert wären. Dieser Beitrag untersucht, welchen Einfluss das Unionsrecht und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung tatsächlich auf das Verständnis der Vorschrift haben und was dies für die Auslegung und Anwendung der Steuergesetze in Österreich letztlich bedeutet.*