Die "Begleitende Kontrolle" ist eine der zentralen Neuerungen des JStG 2018. Der ihr zugrunde liegende Gedanke ist auf den ersten Blick auch bestechend: Abgabepflichtige nehmen freiwillig an der "Begleitenden Kontrolle" teil und ersparen sich dadurch sozusagen die Außenprüfung (Betriebsprüfung). Daher hat diese neue Möglichkeit für mediale Aufmerksamkeit, aber auch für Kritik gesorgt.1 Im Zentrum dieser Kritik steht insb der Umstand, dass die "Begleitende Kontrolle" den meisten Abgabepflichtigen versagt bleibt, da sie einen Umsatz von 40 Mio € voraussetzt. Dieser Beitrag unternimmt eine kritische Analyse der "Begleitenden Kontrolle".