vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Brauchen wir eine KöSt-Begünstigung für nicht ausgeschüttete Gewinne? (Kirchmayr/Achatz, taxlex 4/2018, S. 97)

ArtikelrundschauApril 2018 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/493ÖStZ 2018, 375 Heft 12 v. 8.8.2018

Kapitalgesellschaften unterliegen als eigene Steuersubjekte der KöSt. Es werde daher auf zwei Ebenen besteuert: neben der Kapitalgesellschaft, die der KöSt (25 %) unterliegt, sei auch die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter zu berücksichtigen. Natürliche Personen unterliegen in Bezug auf Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne einer KESt (seit der Steuerreform 2015 27,5 %), der Endbesteuerungswirkung zukomme. Das System orientiere sich am System der doppelten Halbsatzbesteuerung, damit die Steuerbelastung aus KöSt und der Einkommensteuer (KESt) in etwa der "normalen" Einkommensteuerbelastung entspreche. Das Grundsystem begünstige bereits nicht ausgeschüttete Gewinne, weil diese "nur" der KöSt und - bis zu deren Ausschüttung - keiner weiteren KESt-Belastung unterliegen würden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!