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Durch die Novelle zum Wirtschaftskammergesetz (WKG-Novelle 2017) habe sich die Berechnung der Kammerumlage geändert. Zur Entlastung der Kammermitglieder werde ein degressiver Staffeltarif eingeführt. Vorsteuern aus Investitionen seien künftig von der Bemessungsgrundlage ausgenommen. Auf ein rechtzeitiges Update automatischer Berechnungsprogramme solle geachtet werden.