vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafverteidigungskosten aufgrund von Kartellbußen der Europäischen Kommission sind abzugsfähig (Laudacher, SWK 12/2018, S. 567)

ArtikelrundschauApril 2018 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/482ÖStZ 2018, 374 Heft 12 v. 8.8.2018

Das BFG habe festgestellt, dass Verteidigungskosten betreffend Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften abzugsfähig seien, weil der Abzug weder aufgrund "nicht normaler Betriebsführung" noch infolge des Pönalcharakters verweigert werden könne. Der VwGH habe diese Rechtsansicht bestätigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!