Der VwGH habe wieder zur steuerlichen Abschottungswirkung von ausländischen Er- und Ablebensversicherungen entschieden. Zwar habe der VwGH in diesem zweiten Erkenntnis die Amtsbeschwerde aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen, sei in der Begründung aber auch auf inhaltliche Kriterien eingegangen. Die Entscheidung gäbe Anlass, die bisherige Judikatur zusammenzufassen und die Auswirkungen auf die Produkte inländischer Versicherer zu analysieren.