Wenn der automatische Lohnsteuerausgleich und die automatische Datenübermittlung von Sonderausgaben als weitere wichtige Schritte zum Bürokratieabbau und zur Serviceorientierung der Finanzverwaltung hervorgehoben werden, werde die Vielzahl der in der täglichen Praxis vorkommenden Einzelfälle übersehen. Der unbedingte Glaube an die ausschließlich digitale Abwicklung sei zu hinterfragen.